VERHALTENSKODEX – CODE OF CONDUCT
FÜR ETHISCHES UNTERNEHMENSHANDELN DER DELBROUCK GMBH

Präambel

Alle Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter sowie die Geschäftsleitung der Delbrouck GmbH verpflichten sich zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex, unserem Code of Conduct. Er beschreibt die Werte, Grundsätze und Verhaltensweisen, die unser unternehmerisches Handeln leiten. Ziel ist es, ethische Standards zu wahren und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Integrität, Respekt und faires Verhalten fördert – und zugleich aktiv einfordert. Wir übernehmen im Rahmen unserer jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsräume Verantwortung, indem wir die Folgen unserer unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in rechtlicher, ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht berücksichtigen. So tragen wir zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung der Länder und Regionen bei, in denen wir tätig sind. Diesem Code of Conduct liegt ein gemeinsames Verständnis verantwortungsvoller Unternehmensführung zugrunde, wie es in den folgenden Leitlinien zum Ausdruck kommt. Unser Code of Conduct bildet die Grundlage für unser unternehmerisches Handeln und unsere Leistungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung – und gilt gleichermaßen für unsere Lieferanten sowie deren vorgelagerte Lieferketten. Von allen unseren Geschäftspartnern erwarten wir das gleiche Grundverständnis. Rechte zugunsten Dritter sollen damit nicht begründet werden.

Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Bestimmungen im In- und Ausland

Die Delbrouck GmbH trifft alle geschäftlichen Entscheidungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und relevanten Vorschriften – im In- und Ausland. Integrität und Aufrichtigkeit sind für uns zentrale Werte und Grundlage eines fairen Wettbewerbs – auch im Umgang mit Kunden und Lieferanten.

Verpflichtung der Unternehmensleitung

Die Delbrouck GmbH fühlt sich einem ökonomisch, sozial und ökologisch verantwortungsvollen Handeln verpflichtet. Wir streben danach, unsere Geschäfte kompetent und ethisch zu führen und in allen Märkten, in denen wir tätig sind, den fairen Wettbewerb zu wahren. Dazu gehört die konsequente Einhaltung der geltenden Gesetze zu Kartellverboten, Wettbewerbs- und Marktverhalten. Unfaire Vorteile gegenüber Kunden, Lieferanten oder Mitbewerbern sind zu vermeiden.

Interessenkonflikte

Die Delbrouck GmbH erwartet von ihren Mitarbeitern Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Alle Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen der Delbrouck GmbH in Konflikt geraten. Daher ist es insbesondere untersagt, sich an Konkurrenten, Lieferanten oder Kunden zu beteiligen oder Geschäftsbeziehungen mit ihnen im privaten Umfeld einzugehen, soweit dies zu einem Interessenkonflikt führen kann. Durch Konfliktsituationen dürfen die Interessen der Delbrouck GmbH nicht beeinträchtigt werden. Solche Interessenkonflikte können in vielen Situationen entstehen: So darf kein Mitarbeiter Vorteile – in welcher Form auch immer – annehmen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise davon auszugehen ist, dass sie geschäftliche Entscheidungen oder Transaktionen der Delbrouck GmbH beeinflussen könnten. Einladungen müssen sich innerhalb der Grenzen geschäftsüblicher Gastfreundschaft halten. Mitarbeiter sollen sich aufgrund ihrer Position in der Delbrouck GmbH nicht persönlich durch Zugang zu vertraulichen Informationen unmittelbar und/oder mittelbar Vorteile verschaffen. Alle Mitarbeiter haben die Pflicht, die legitimen Interessen der Delbrouck GmbH soweit wie möglich zu fördern. Jede Konkurrenzsituation mit dem Unternehmen ist zu vermeiden. Jeder tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikt muss gemeldet und mit dem zuständigen Vorgesetzten besprochen werden.

Korruptionsverbot

Die Delbrouck GmbH verfolgt eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption, Bestechung und sonstigen unlauteren Geschäftspraktiken. Jegliche Handlungen, die auf unzulässigen oder rechtswidrigen Mitteln zur Beeinflussung geschäftlicher Entscheidungen abzielen, sind ausdrücklich untersagt. Mitarbeitende, Führungskräfte, Geschäftspartner und Dritte, die für oder mit der Hans GmbH tätig sind, sind verpflichtet, diese Grundsätze einzuhalten. Verstöße werden konsequent untersucht und rechtlich geahndet. Mitarbeiter der Delbrouck GmbH dürfen Geschäftspartnern keinerlei Vergünstigungen anbieten oder von ihnen solche erhalten oder annehmen, die zu einer Beeinträchtigung einer objektiven und fairen Geschäftsentscheidung führen oder auch nur einen derartigen Anschein erwecken könnten.

Insiderregeln

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Delbrouck GmbH sind verpflichtet, die geltenden Insiderregelungen konsequent einzuhalten. Insbesondere betrifft dies Mitarbeitende, die Zugang zu vertraulichen, nicht öffentlich zugänglichen Informationen über die Delbrouck GmbH oder über Unternehmen haben, mit denen Geschäftsbeziehungen bestehen. Zu Insiderinformationen zählen beispielsweise strategische Pläne der Geschäftsleitung, die Einführung neuer Produkte oder Herstellungsverfahren, Unternehmens­transaktionen, Umsatz- und Ertragszahlen, wesentliche Verträge oder Geschäftsbeziehungen, finanzielle Kennzahlen sowie bedeutende rechtliche Auseinandersetzungen. Erlangt ein Mitarbeiter der Delbrouck GmbH Kenntnis von solchen Informationen darf dieser die Insiderinformationen solange nicht anderen Personen mitteilen, bis die Informationen öffentlich bekannt werden. Die Verwendung wesentlicher nicht öffentlicher Informationen kann einen Gesetzesverstoß darstellen.

Faire Arbeitsbedingungen

Sämtlicher Mitarbeiter der Delbrouck GmbH haben für ein sicheres und gesundes Umfeld Sorge zu tragen. Daher sind Sicherheitsvorschriften und -praktiken strikt einzuhalten. Als sozialverantwortliche Arbeitgeber betrachtet die Delbrouck GmbH ihre Mitarbeiter als großen Wert. Sie fordert großes Engagement von ihren Mitarbeitern und teilt als Gegenleistung den geschäftlichen Erfolg mit ihnen. Die Personalpolitik der Delbrouck GmbH trägt dazu bei, jedem Mitarbeiter die Möglichkeit von beruflicher und persönlicher Entfaltung zu bieten. Offener Meinungsaustausch, Kritik und Ideen werden gefördert.

Vergütung und Arbeitszeiten

Die Vergütung richtet sich nach den geltenden Gesetzen und wird durch die jeweils relevanten nationalen Mindestlohngesetze ergänzt. Die Mitarbeitenden werden klar, detailliert und regelmäßig über die Zusammensetzung ihres Arbeitsentgeltes informiert. Wir halten die geltenden Gesetze und (internationalen) Arbeitsnormen hinsichtlich der höchstzulässigen Arbeitszeit ein und stellen sicher, dass:
  • die Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, die jeweiligen gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen nicht überschreitet
  • die Wochenarbeitszeit, einschließlich Überstunden, auch in Ausnahmefällen nicht mehr als 60 Stunden beträgt, sofern solche Bestimmungen fehlen

Gesundheit und Sicherheit

Wir wahren die Gesundheit unserer Mitarbeiter, indem wir geeignete Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ergreifen, (z.B. Implementierung eines betrieblichen Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmanagementsystems), die folgenden Themen angemessen abdecken:

  • Einhaltung der geltenden Gesetze und Orientierung an internationalen Standards in
    Bezug auf Gesundheit und Arbeitssicherheit
  • geeignete Arbeitsplatzgestaltung, Sicherheitsvorschriften und Bereitstellung von
    geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
  • Implementierung von präventiven Kontrollen, Notfallmaßnahmen, einem Unfallmeldesystem und weiteren geeigneten Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung
  • Ermöglichung des Zugangs zu Trinkwasser in ausreichender Menge sowie den Zugang zu sauberen sanitären Einrichtungen

Wir stellen sicher, dass alle unsere Mitarbeitenden entsprechend unterwiesen sind.

Verantwortung gegenüber Mitmenschen und Gesellschaft

Die Firma Delbrouck ist sich der unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst und lehnt jede Art von Verstößen gegen diese, in Anlehnung an die 10 Prinzipien des UN Global Compact, ab.

Verbot von Kinderarbeit

Wir tolerieren keine Kinderarbeit. Alle Mitarbeiter müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Dies kontrollieren wir durch Vorlage eines Altersnachweises. In Ländern, die gemäß der ILO-Konvention Nr. 138 unter die Ausnahme für Entwicklungsländer fallen, kann das Mindestalter auf 14 Jahre reduziert werden. Wir stellen keine Mitarbeitenden für gefährliche Arbeit ein, die nach der ILO-Konvention Nr. 182 nicht ein Mindestalter von 18 Jahren vorweisen können.

Verbot von Zwangsarbeit

Zwangsarbeit, moderne Sklavenarbeit oder vergleichbare freiheitsberaubende Maßnahmen sind verboten. Jede Arbeit muss freiwillig sein und es muss die Möglichkeit bestehen, das Beschäftigungsverhältnis beenden zu können.

Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen

Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies in dem jeweiligen Land, in dem wir tätig sind, rechtlich zulässig und möglich ist. Wenn dies nicht zulässig ist, suchen wir für unsere Mitarbeitenden sachgerechte Kompromisse.

Förderung von Vielfalt und Diversität, Chancengleichheit

Wir fördern Chancengleichheit und tolerieren keine Diskriminierung. Wir behandeln alle Menschen gleich, ungeachtet des Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität und Orientierung, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit, Weltanschauung oder weiterer personenbezogener Merkmale.

Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Ebenso setzt sich die Delbrouck GmbH aktiv für den Schutz der Umwelt und der Artenvielfalt ein. Wir setzten uns für ein ressourcenschonendes Wirtschaften und nachhaltiges Produzieren ein. Dies beinhaltet den Verbrauch von Energie und Wasser sowie der Vermeidung von Abfällen. Dazu verpflichten wir uns, die Vorgaben nach ISO14001 einzuhalten und auszuführen. Hierbei sind folgende Themenbereiche in allen Phasen des Herstellungs- und Lieferprozesses zu beachten:
  • Umgang mit Energie
    Das Unternehmen verpflichtet sind, jedweden Energieverbrauch zu überwachen, zu dokumentieren und, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist, zu optimieren um den Energieverbrauch des Unternehmens bestmöglich zu minimieren.
  • Umgang mit Wasser/Abwasser
    Die Delbrouck GmbH verpflichtet sind, schonend mit der Ressource Wasser umzugehen und dies, sofern möglich, einzusparen. Abwässer müssen vorschriftsmäßig eingeleitet und der Prozess überwacht werden, damit kein industrielles Abwasser in die Umwelt abfließt.

Umgang mit internem Wissen

Sämtliche Mitarbeiter der Delbrouck GmbH sind verpflichtet, einen schnellen und reibungslosen Informationsaustausch innerhalb des Unternehmens sicherzustellen. Informationen sind richtig und vollständig an die betroffenen Bereiche weiterzugeben, soweit nicht in Ausnahmefällen, insbesondere aufgrund von Geheimhaltungspflichten, vorrangige Interessen bestehen. Relevantes Wissen darf nicht unrechtmäßig vorenthalten, verfälscht oder selektiv weitergegeben werden. Unehrliche Berichterstattung innerhalb des Unternehmens oder an firmenfremde Organisationen oder Personen ist strengstens verboten. Alle Jahresabschlüsse, Jahresberichte und Geschäftspapiere der Delbrouck GmbH müssen Geschäftsvorfälle und Transaktionen zutreffend darstellen sowie den Bilanzierungsgrundsätzen und den internen Buchhaltungsverfahren der Delbrouck GmbH entsprechen.

Umgang mit Vermögenswerten

Alle Mitarbeiter der Delbrouck GmbH sind für den ordnungsgemäßen und schonenden Umgang mit dem Eigentum des Unternehmens verantwortlich. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, das Eigentum der Delbrouck GmbH gegen Verlust, Beschädigung, Missbrauch, Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung zu schützen. Jeder Mitarbeiter hat die Pflicht, seinen Vorgesetzten unverzüglich über eine dem Vorstehenden entgegenstehende Benutzung von Vermögenswerten zu informieren.

Geheimhaltung und Datenschutz

Ein Großteil der geschäftlichen Informationen der Delbrouck GmbH ist vertraulich oder rechtlich geschützt, so dass eine Pflicht zur Geheimhaltung besteht. Dies gilt nicht, wenn eine Veröffentlichung der Informationen von der Delbrouck GmbH genehmigt wurde oder aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen zwingend ist. Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich insbesondere auf geistiges Eigentum. Dazu gehören Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken und Urheberrechte, aber auch Geschäfts- und Marketingpläne, Entwürfe, Geschäftspapiere, Gehaltsdaten und alle sonstigen nicht veröffentlichten finanziellen Daten und Berichte. Alle persönlichen Informationen über Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten sowie sonstige Dritte werden in der Delbrouck GmbH sorgfältig verwendet und vertraulich behandelt unter vollständiger Einhaltung der Datenschutzgesetze. Der Schutz dieser Informationen muss mit größter Sorgfalt erfüllt werden.

Implementierung und Überwachung

Die Regeln, die in diesem Verhaltenskodex enthalten sind, bilden einen Kernbestand der Unternehmenskultur der Delbrouck GmbH. Die einheitliche Einhaltung dieser Prinzipien ist unverzichtbar. Hierfür ist jeder Mitarbeiter verantwortlich. Wenn ein Mitarbeiter Anliegen oder Beschwerden über die in diesem Verhaltenskodex angeführten Punkte hat oder Kenntnisse über einen eventuellen Bruch der hierin enthaltenen Verhaltensrichtlinien hat, sollte er dies unverzüglich seinem Vorgesetzten zur Klärung vorlegen. Dies kann auch anonym oder auf vertrauliche Weise erfolgen. Ist ein Mitarbeiter mit der Klärung nicht zufrieden, so kann er das Anliegen oder die Beschwerde nicht nur bei seinem Vorgesetzten, sondern auch bei der Geschäftsleitung vorlegen. Die Delbrouck GmbH gestattet keine Repressalien aufgrund von Beschwerden, die im Rahmen dieses Verhaltenskodex im guten Glauben vorgebracht werden.

Verantwortung

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Geschäftsleitung der Delbrouck GmbH sind an die Regeln dieses Verhaltenskodex gebunden. Verstöße gegen diesen Code of Conduct führen zu Konsequenzen. In schwerwiegenden Fällen kann dies zu einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses führen. Wir kommunizieren offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses Code of Conduct und dessen Umsetzung gegenüber Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und anderen Interessen- und Anspruchsgruppen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, die Grundsätze dieses Code of Conduct einzuhalten bzw. gleichwertige Verhaltenskodizes anzuwenden. Zudem bestärken wir sie, die Inhalte dieses Code of Conduct auch in ihren Lieferketten durchzusetzen. Wir behalten uns vor, die Anwendung dieses Code of Conduct bei unseren Lieferanten systematisch sowie anlassbezogen zu prüfen. Dies kann z. B. in Form von Fragebögen, Bewertungen oder Audits erfolgen. Falls danach Zweifel hinsichtlich der Einhaltung dieses Code of Conduct fortbestehen, so wird der Lieferant aufgefordert, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen und den Vorgang an seinen zuständigen Kontakt in unserem Unternehmen zu melden. Erforderlichenfalls wird die Kooperation beendet.

Hinweise & Verstöße

Wir bieten unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartnern Zugang zu einem geschützten Mechanismus, um mögliche Verstöße gegen die Grundsätze dieses Code of Conduct vertraulich melden zu können.

Sollten Sie einen Hinweis haben, können Sie sich direkt an die zuständige Stelle wenden oder unser anonymes Meldesystem über unsere Homepage nutzen: www.delbrouck.de.